BBl 2024 3028
CH - Bundesblatt

Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 7. Oktober 2024 ¹ ,
beschliesst:
Minderheit (Sommaruga, Crevoisier Crelier, Rieder, Schmid)
Nichteintreten
¹ BBl 2024 3027

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch

²

² SR 311.0
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Art. 101 Abs. 1 Bst. f und 3 vierter Satz
¹ Keine Verjährung tritt ein für:
f. Mord (Art. 112).
³ … Absatz 1 Buchstabe f gilt, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe beim Inkrafttreten der Änderung vom … dieses Gesetzes nach dem bis zu jenem Zeitpunkt geltenden Recht noch nicht verjährt war.

2. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927

³

³ SR 321.0
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Art. 59 Abs. 1 Bst. f und 3 vierter Satz
¹ Keine Verjährung tritt ein für:
f. Mord (Art. 116).
³ … Absatz 1 Buchstabe f gilt, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe beim Inkrafttreten der Änderung vom … dieses Gesetzes nach dem bis zu jenem Zeitpunkt geltenden Recht noch nicht verjährt war.

II

¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Bundesrecht
Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes) (Entwurf)
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