Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen der Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) an der N01, Abschnitte 52, 54 und 56, sowie an der N23, Abschnitt 06, auf dem Gebiet der Gemeinden Steinach, Mörschwil, Oberbüren, Rorschacherberg und Thal im Kanton St. Gallen
Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen der Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) an der N01, Abschnitte 52, 54 und 56, sowie an der N23, Abschnitt 06, auf dem Gebiet der Gemeinden Steinach, Mörschwil, Oberbüren, Rorschacherberg und Thal im Kanton St. Gallen
Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf:
Im Zusammenhang mit der Anpassung verkehrssichernder Massnahmen ist die Erstellung von 31 neuen Signalportalen und 10 neuen Winkelmasten auf der N01 zwischen Uzwil und Rheineck sowie auf der N23 vom Verzweigung Meggenhus bis Rorschach geplant.
Für die Fundamente der Signalträger werden auf folgenden Parzellen temporäre Rodungen durchgeführt: In der Gemeinde Steinach auf der Parzelle 316 (85 m²), in Mörschwil auf der Parzelle 445 (35 m²), in Oberbüren auf der Parzelle 440 (90 m²), in Rorschacherberg auf der Parzelle 1203 (55 m²) und in Thal auf der Parzelle 2508 (55 m²). Die notwendigen Ersatzaufforstungen erfolgen auf den gleichen Parzellen in gleicher Höhe nach Abschluss der Bauarbeiten.
Des Weiteren werden auf folgenden Parzellen definitive Rodungen durchgeführt: In der Gemeinde Steinach auf der Parzelle 316 (20 m²), in Oberbüren auf der Parzelle 440 (15 m²) und in Thal auf der Parzelle 2508 (5 m²). Die notwendigen Ersatzaufforstungen erfolgen in der Gemeinde Steinach auf der Parzelle 316 (40 m²).
Gestützt auf Artikel 49 a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11 ) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111 ), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0 ) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01 ) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.
I
Öffentliche Auflage
Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
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Gemeindeverwaltung Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach
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Gemeindeverwaltung Mörschwil, Schulstrasse 3, 9402 Mörschwil
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Gemeindeverwaltung Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
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Gemeindeverwaltung Rorschacherberg, Goldacher Strasse 67, 9404 Rorschacherberg
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Gemeindeverwaltung Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal
II
Auflagefrist
Die Auflagefrist dauert vom 13. Januar 2025 bis 11. Februar 2025 (30 Tage).
III
Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021 ) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von den Rodungen betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.
| 6. Januar 2025 | Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef |
Bundesrecht
Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen der Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) an der N01, Abschnitte 52, 54 und 56, sowie an der N23, Abschnitt 06, auf dem Gebiet der Gemeinden Steinach, Mörschwil, Oberbüren, Rorschacherberg und Thal im Kanton St. Gallen
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