Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen des Erhaltungsprojekts N13 EP16 Landquart - Kt. Grenze GR/SG
Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen des Erhaltungsprojekts N13 EP16 Landquart - Kt. Grenze GR/SG
Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Ausbau- und Unterhaltsmassnahmen der N13, zwischen dem Anschluss Landquart und der Verzweigung Sarganserland, das vorliegende Rodungsgesuch ein.
Im Zusammenhang zum Erhaltungsprojekt N13 EP16 wird im Sanierungsabschnitt Landquart - Kt. Grenze die Fahrbahn erneuert, Kunstbauten saniert, Kleintierdurchlässe geschaffen und die Strecke für eine temporäre PUN ertüchtigt. Die bauliche Erneuerung der Fahrbahn beschränkt sich auf den Abschnitt Landquart - Heidiland. Für die temporäre PUN werden die baulichen Voraussetzungen auf einem grösseren Abschnitt zwischen Landquart und der Verzweigung Sarganserland geschaffen. Alle baulichen Massnahmen finden innerhalb des Strassenperimeters statt. Aufgrund der Bautätigkeit bei den Anschlüssen, bei der Verzweigung sowie im Zusammenhang mit den Kunstbauten, Kleintierdurchlässen und Signalportalen sind temporäre Rodungen (4391 m²) auf den Parzellen 1917, 1918, 1919, 2109, 2096, 4, 884, 548 und 2448 und definitive Rodungen (3444 m²) auf den Parzellen 1917, 1919, 2109, 2096 und 1921 erforderlich.
Gestützt auf Artikel 49 a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11 ) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111 ), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0 ) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01 ) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.
I
Öffentliche Auflage
Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
-
Stadtverwaltung Maienfeld, Balatrain 1, 4304 Maienfeld
-
Gemeindeverwaltung Fläsch, St. Luzi 4, 7306 Fläsch
-
Gemeindeverwaltung Mels, Platz 2, 8887 Mels
II
Die Auflagefrist dauert vom 14. Februar 2025 bis 16. März 2025 (30 Tage)
III
Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021 ) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.
| 14. Februar 2025 | Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor ASTRA |
Bundesrecht
Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen des Erhaltungsprojekts N13 EP16 Landquart - Kt. Grenze GR/SG
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