BBl 2025 895
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wiedlisbach, Waffenplatz Wangen an der Aare; Überführung Kantonsstrasse (Holzpassarelle)

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wiedlisbach, Waffenplatz Wangen an der Aare; Überführung Kantonsstrasse (Holzpassarelle)
vom 10. März 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 4. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz der provisorischen Fussgängerüberführung durch eine definitive Holzpassarelle auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
18. März 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wiedlisbach, Waffenplatz Wangen an der Aare; Überführung Kantonsstrasse (Holzpassarelle)
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