BBl 2025 894
CH - Bundesblatt

Richtplan des Kantons Thurgau, Genehmigung Teilrevision 2022/2023

Richtplan des Kantons Thurgau, Genehmigung Teilrevision 2022/2023
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 10. März 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. März 2025 wird die Teilrevision 2022/2023 des Richtplans des Kantons Thurgau unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 4 und 5 genehmigt.
2.
Der Deponiestandort «4.402 bzw. 4.413, Fuchsbüel/Gloten» in Sirnach wird vom Bund im Sinne einer Ausgangslage zur Kenntnis genommen.
3.
Der Deponiestandort «4.404 bzw. 4.414, Litzenmoos» in Homburg (Typ A und B-Kompartiment) wird im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» anstelle von «Festsetzung» genehmigt. Im Hinblick auf eine Genehmigung im Koordinationsstand «Festsetzung» ist für diesen Standort stufengerecht in den Erläuterungen der Nachweis der räumlichen Abstimmung zu erbringen.
4.
Der Kanton Thurgau wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Richtplananpassung die Festlegung geeigneter Gewässerstrecken für die Nutzung der Wasserkraft gemäss Artikel 10 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 beziehungsweise Artikel 8 b des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 vorzunehmen.
5.
Er wird im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans aufgefordert,
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das Unterkapitel «3.4 Langsamverkehr» mit einer Festlegung zu den Velobahnen zu ergänzen und
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das Unterkapitel «4.3 Stein- und Erdmaterial» grundsätzlich zu überarbeiten.
[tab]
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld, Tel. 058 480 88 76
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
18. März 2025 Bundesamt für Raumentwicklung
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