BBl 2025 778
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen; Verlegung Rüeggisingerstrasse und Hochwasserschutz

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen; Verlegung Rüeggisingerstrasse und Hochwasserschutz
vom 5. März 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 26. Januar 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Verlegung der Rüeggisingerstrasse sowie das Hochwasserschutzprojekt in Emmen (LU) unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
12. März 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen; Verlegung Rüeggisingerstrasse und Hochwasserschutz
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