BBl 2025 1393
CH - Bundesblatt

Reevaluation im HSM-Bereich «Cochlea-Implantate»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin

Reevaluation im HSM-Bereich «Cochlea-Implantate»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin
Mitteilung des HSM-Fachorgans
1.
Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines Gremiums bestehend aus 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG ¹ erstellt.
Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.
2.
Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Cochlea-Implantate» zur HSM, die im Bericht vom 7. April 2025 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 30. Juni 2025 dem HSM-Projektsekretariat zuhanden des HSM-Fachorgans ihre schriftliche Stellungnahme zuzustellen.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (
www.gdk-cds.ch ).
29. April 2025 Für das HSM-Fachorgan Die Präsidentin: Barbara Tettenborn
¹ Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10
Bundesrecht
Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM: Reevaluation im HSM-Bereich «Cochlea-Implantate»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin
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