BBl 2025 1375
CH - Bundesblatt

Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen

Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland hat am 30. Oktober 2024 Folgendes verfügt:
1.
Die dem Versicherten Özgür ALTUN von der IV-Stelle des Kantons Bern mit Verfügung vom 9. April 2021 zugesprochene Viertel Rente ab 1. September 2020 wird wegen Wegzugs in die Türkei ab dem 1. Dezember 2022 nicht mehr übernommen. Die seither zu Unrecht bezogenen Leistungen sind zurückzuerstatten.
2.
Der vollständige Text der Verfügung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland eingesehen werden.
Rechtsmittel
Eine allfällige Beschwerde gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen eingereicht werden.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sie steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.
Die Beschwerdeschrift, welche in zwei Exemplaren einzureichen ist, hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos. Die Gebühren werden durch die Beschwerdeinstanz festgesetzt (zwischen 200 und 1000 Franken).
24. April 2025 IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Bundesrecht
Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen
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