BBl 2025 1303
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Emmen; Bauliche Massnahmen Bodluv GR (Ausbildungsgebäude)

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Emmen; Bauliche Massnahmen Bodluv GR (Ausbildungsgebäude)
vom 8. April 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 2. April 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch für bauliche Massnahmen im Rahmen des Projekts Bodluv GR (grosse Reichweite) auf dem Waffenplatz Emmen unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
16. April 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Emmen; Bauliche Massnahmen Bodluv GR (Ausbildungsgebäude)
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