Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich für die Jahre 2025-2028
Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich für die Jahre 2025-2028
vom 21. März 2025
1 Einleitung
¹ Der ETH-Bereich umfasst die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich und in Lausanne sowie die vier Forschungsanstalten Paul-Scherrer-Institut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. Die Institutionen des ETH-Bereichs sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
² Zweck und Grundauftrag des ETH-Bereichs sind im ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 ¹ geregelt. Gestützt darauf umfassen die Hauptaufgaben des ETH-Bereichs namentlich die Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Fachkräften auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet, die Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Forschung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Erbringung wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen, die Leistung von Öffentlichkeitsarbeit sowie die Verwertung seiner Forschungsergebnisse. Er berücksichtigt die Bedürfnisse des Landes.
³ Der Bund ist Eigner des ETH-Bereichs. Gestützt auf Artikel 33 des ETH-Gesetzes legt der Bundesrat die strategischen Ziele des ETH-Bereichs fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf den Bundesbeschluss vom 24. September 2024 ² über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2025-2028 abgestimmt und setzten Schwerpunkte innerhalb der Hauptaufgaben beziehungsweise der institutionellen Entwicklung des ETH-Bereichs. Der ETH-Bereich ist dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zugeordnet. Die Eignerrolle wird durch das WBF und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wahrgenommen.
¹ SR 414.110
² BBl 2024 2531
2 Strategische Schwerpunkte
Ziel 1: Lehre: Der ETH-Bereich bietet eine im internationalen Vergleich erstklassige forschungsbasierte und kompetenzorientierte Lehre an.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
1.1
eine qualitativ hochstehende, den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bedürfnissen angepasste Aus- und Weiterbildung anbietet;
1.2
in seinen Studiengängen sowohl eine solide disziplinäre Grundausbildung anbietet als auch einen auf inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit und auf nachhaltiges und ethisches Handeln ausgerichteten Ansatz verfolgt;
1.3
aktuelle Entwicklungen aufnimmt, unter anderem in der Digitalisierung und in der künstlichen Intelligenz;
1.4
innovative Lehr-, Lern- und Prüfformen einsetzt und seinen Studierenden Unterstützung zu einem erfolgreichen Abschluss bietet;
1.5
seine Strategie zur Entwicklung der Studierendenzahlen ³ mit konkreten Massnahmen umsetzt und weiterentwickelt;
1.6
den Frauenanteil erhöht und die Diversität bei den Studierenden und Doktorierenden fördert.
Ziel 2: Forschung:
Der ETH-Bereich wahrt seine internationale Spitzenposition in der Grundlagen- und in der anwendungsorientierten Forschung.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
2.1
seine strategischen Schwerpunkte ⁴ verfolgt, neue Forschungsbedürfnisse, disruptive Technologien und gesellschaftliche Herausforderungen in seine Forschungsaktivitäten aufnimmt und auch Posterioritäten definiert;
2.2
die Forschung im Energiebereich im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 des Bundes ⁵ weiterführt;
2.3
die komplementären Kompetenzen und Synergien des ETH-Bereichs mittels interdisziplinärer Kooperationen optimal nutzt;
2.4
darauf achtet, dass seine Forschungsinitiativen Synergien mit denjenigen der Ressortforschung des Bundes nutzen und eine Koordination stattfindet, so dass keine Doppelspurigkeit entsteht;
2.5
ethisches Verhalten sowie die Wahrung der wissenschaftlichen Integrität, die gute wissenschaftliche Praxis und das Bewusstsein für die Thematik «Knowledge Security» in allen Zusammenarbeitsformen fördert, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit internationalen und industriellen Partnern;
2.6
Open Science-Praktiken unter Berücksichtigung der nationalen Strategien Open Access und Open Research Data ⁶ fördert.
Ziel 3: Forschungsinfrastrukturen: Der ETH-Bereich entwickelt, baut und betreibt Forschungsinfrastrukturen.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
3.1
Forschungsinfrastrukturen von gesamtschweizerischer und internationaler Bedeutung realisiert, nachhaltig betreibt und weiterentwickelt und sie Forschenden aus der Wissenschaft und, unter Anrechnung der Kosten, der Industrie zur Verfügung stellt;
3.2
nach eigener Schwerpunktsetzung Projekte gemäss der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ⁷ durchführt;
3.3
sich im Rahmen eigener Prioritätensetzung und der verfügbaren finanziellen Mittel an internationalen Forschungsinfrastrukturen beteiligt.
Ziel 4: Wissens- und Technologietransfer (WTT): Der ETH-Bereich stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
4.1
eng mit Partnern aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und anderen Bereichen der Gesellschaft zusammenarbeitet;
4.2
günstige Voraussetzungen für den WTT und die Gründung von Spin-offs schafft und das unternehmerische Denken und Handeln seiner Angehörigen fördert;
4.3
den Dialog mit der Gesellschaft pflegt, wissenschaftliche Erkenntnisse einem breiten Publikum zugänglich macht und die ihm mittels Verordnung vom Bund übertragenen Aufgaben erfüllt;
4.4
in der Kommunikation seiner Institutionen die Amtssprachen gemäss den Vorgaben des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 ⁸ und der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 ⁹ berücksichtigt.
Ziel 5: Zusammenarbeit und Koordination: Der ETH-Bereich gestaltet den Hochschulraum Schweiz aktiv mit. Er pflegt strategische Allianzen und koordiniert sich mit den weiteren Akteuren.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
5.1
die Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit anderen Akteuren verstärkt und an der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und der zweckmässigen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen mitwirkt 1⁰ ;
5.2
die Überprüfung seiner Struktur und Organisationsform mit zukunftsgerichteten Beschlüssen zu Ende führt;
5.3
im Rahmen der Nationalen Cyberstrategie (NCS) 1¹ über das Swiss Support Center for Cybersecurity mit den relevanten Stellen des Bundes (Bundesamt für Cybersicherheit) und der Kantone zusammenarbeitet, seine Expertise auch der Industrie zur Verfügung stellt und den begünstigen Stellen und Unternehmen die Kosten verrechnet;
5.4
im Rahmen der Datenwissenschaftsstrategie des Bundes ¹2 über das Swiss Data Science Center mit dem Kompetenzzentrum für Datenwissenschaft des Bundesamtes für Statistik zusammenarbeitet;
5.5
seine Strategie für assoziierte Standorte im ETH-Bereich ¹3 konsequent umsetzt.
Ziel 6: Internationale Positionierung und Zusammenarbeit: Der ETH-Bereich stärkt die internationale Zusammenarbeit und wahrt seine internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
6.1
günstige Voraussetzungen für Bottom-up-Initiativen zur internationalen Zusammenarbeit schafft und seine Position durch strategische Allianzen und Netzwerke mit Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen weltweit weiter stärkt;
6.2
zur Förderung der Mobilität für Studierende, Forschende sowie administratives und technisches Personal internationale institutionelle Partnerschaften pflegt;
6.3
gestützt auf Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 ¹4 über die Förderung der Forschung und der Innovation in der bilateralen Forschungszusammenarbeit gemäss der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation ¹5 weiterhin eine aktive Rolle wahrnimmt und mit seiner Expertise zur verantwortungsvollen Internationalisierung des Wissenschaftsplatzes Schweiz beiträgt.
³ Die Strategie in Bezug auf die Entwicklung der Studierendenzahlen vom Dezember 2022 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.ethrat.ch
> News & Publikationen > Publikationen > 6.06.2023 Publikation «Strategie in Bezug auf die Entwicklung der Studierendenzahlen im ETH-Bereich».
⁴ Der Strategische Plan 2025-2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich vom Juni 2022 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.ethrat.ch
> News & Publikationen > Strategischer Plan.
⁵ Die Energiestrategie 2050 des Bundes kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.bfe.admin.ch
> Politik > Energiestrategie 2050.
⁶ Die nationalen Strategien zu Open Access und zu Open Research Data können im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.sbfi.admin.ch
> Hochschulen > Die Hochschulen > Hochschulpolitische Themen > Open Science.
⁷ Die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.sbfi.admin.ch
> Forschung & Innovation > Forschung und Innovation > Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen.
⁸ SR 441.1
⁹ SR 441.11
1⁰ Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 ( SR 414.20 ).
1¹ Die Nationale Cyberstrategie von 2023 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.ncsc.admin.ch
> NCS Strategie > Nationale Cyberstrategie NCS.
¹2 Die Datenwissenschaftsstrategie des Bundes vom 2. Dezember 2022 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.bfs.admin.ch
> Data Science & AI > Übersicht > Kompetenzzentrum für Datenwissenschaft > Weiterführende Informationen > Publikationen > Datenwissenschaftsstrategie des Bundes.
¹3 Die Strategie für assoziierte Standorte im ETH-Bereich vom 19. Mai 2022 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.ethrat.ch
> News & Publikationen > News > 3.10.2022 News «Strategie für assoziierte Standorte im ETH-Bereich».
¹4 SR 420.1
¹5 Die Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation vom Juli 2018 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.sbfi.admin.ch
> Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Publikationsdatenbank «Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation».
3 Finanzielle und infrastrukturelle Ziele
Ziel 7: Finanzierungsquellen und Mittelverwendung: Der ETH-Bereich erweitert seine Finanzierungsbasis und stellt sicher, dass die Mittel strategiekonform und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
7.1
die Beiträge des Bundes zeitnah und zielgerichtet für die Lehre, Forschung sowie den Wissens- und Technologietransfer einsetzt;
7.2
die Reserven (mit und ohne interne Zweckbindung) aktiv bewirtschaftet und deren Summe bis Ende der Periode 2025-2028 der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes (BFI) unter 800 Millionen Franken (Obergrenze) reduziert;
7.3
die Obergrenze der Reserven mit dem Eigner überprüft, um diese für die nächste BFI-Periode (2029-2032) weiter zu senken;
7.4
die liquiden Mittel auf Stufe Institution bündelt (Cash-Pooling) und eine fortlaufende Liquiditätsplanung für mindestens zwölf Monate erstellt, die er regelmässig aktualisiert;
7.5
eine fortlaufende Planerfolgsrechnung (Budgetjahr + 3 weitere Jahre) erstellt, die er jährlich aktualisiert;
7.6
die Möglichkeiten zur Ertragsteigerung und die Beiträge der Studierenden periodisch überprüft;
7.7
den Drittmittelanteil an seiner Finanzierung erhöht, wobei er nicht gedeckte indirekte Kosten nach Möglichkeit verrechnet.
Ziel 8: Immobilienmanagement und Nachhaltigkeit:
Der ETH-Bereich sorgt unter Führung des ETH-Rats als Bau- und Liegenschaftsorgan
des Bundes für die optimale Bewirtschaftung der Grundstücke und Immobilien im Eigentum des Bundes sowie für deren Wert- und Funktionserhalt.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
8.1
die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ¹6 des Bundes und die Energiestrategie des Bundes 2050 ¹7 durch geeignete Massnahmen und Beteiligung an Programmen unterstützt und mit Energie- und Umweltdaten darüber Bericht erstattet;
8.2
über einen Plan verfügt, wie er bis 2040 gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 ¹8 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit Netto-Null-Emissionen anstrebt;
8.3
im Rahmen der Eignergespräche regelmässig über Immobilienprojekte informiert;
8.4
eine konsolidierte Immobilienrechnung und ein internes Kontrollsystem führt.
¹6 Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.are.admin.ch
> Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030.
¹7 Die Energiestrategie 2050 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.bfe.admin.ch
> Politik > Energiestrategie 2050.
¹8 SR 814.310
4 Personal- und vorsorgepolitische Ziele
Ziel 9: Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und wissenschaftlicher Nachwuchs: Der ETH-Bereich ist ein attraktiver und sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
9.1
seine Führungskräfte durch Weiterbildung und Beratung unterstützt und damit den respektvollen Umgang auf allen Hierarchiestufen fördert;
9.2
die Mitarbeitenden in ihrer Entwicklung unterstützt und ihre Weiterbildung und Karriereplanung fördert;
9.3
seine Konkurrenzfähigkeit als Arbeitgeber durch das Angebot flexibler Arbeitsformen erhält;
9.4
Diversität und Gleichstellung fördert, dabei auch die Gleichstellungsstrategie 2030 ¹9 des Bundes berücksichtigt und den Frauenanteil insbesondere in Führungspositionen und Entscheidungsgremien erhöht;
9.5
den wissenschaftlichen Nachwuchs fördert und auf eine Laufbahn in Forschung und Lehre in einem globalen Umfeld sowie auf Karrierewege ausserhalb des akademischen Bereichs in Wirtschaft und Verwaltung vorbereitet;
9.6
bei der Beurteilung der akademischen Laufbahn im Rahmen von Anstellungen und Beförderungen die San Francisco Declaration on Research Assessment 2⁰ einhält;
9.7
die Beschäftigung von Menschen mit Erwerbs- und Leistungseinschränkungen fördert und für ihre berufliche Integration sorgt;
9.8
die Ausbildung von Lernenden in verschiedenen Berufen fördert;
9.9
den Eigner bei einer sanierungsbedürftigen Unterdeckung der beruflichen Vorsorge frühzeitig über die vorgesehenen Massnahmen informiert.
¹9 Die Gleichstellungsstrategie 2030 vom 28. April 2021 kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.gleichstellung2030.ch
.
2⁰ Die San Francisco Declaration on Research Assessment kann im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.sfdora.org
.
5 Risiko- und Compliance-Management
Ziel 10: Risiko- und Compliance-Management: Der ETH-Bereich verfügt über angemessene Systeme für das Risiko- und Compliance-Management, die sich an etablierten Standards orientieren.
Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:
10.1
über ein Risiko-Management-System, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert, und ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert, verfügt und diese weiterentwickelt und den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS informiert.
6 Kooperationen und Beteiligungen
¹ Gestützt auf Artikel 3 a des ETH-Gesetzes können die ETH und die Forschungsanstalten im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich und der Weisungen des ETH-Rates vom 9. Juli 2014 2¹ über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH-Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen oder auf andere Art mit Dritten zusammenarbeiten. Der ETH-Rat ist verantwortlich für die Strategie in Bezug auf die Beteiligungen des ETH-Bereichs.
² Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich im Rahmen der Berichterstattung seine Beteiligungen offenlegt und über deren Zweck im Kontext der strategischen Ziele und über die damit verbundenen Risiken berichtet. Er informiert den Eigner frühzeitig über strategische Kooperationsvorhaben und Beteiligungen, die ein finanzielles Engagement nach sich ziehen, einen Auslandsbezug aufweisen oder Risiken für den ETH-Bereich oder den Bund mit sich bringen.
2¹ Die Weisungen des ETH-Rats vom 9. Juli 2014 können im Internet kostenlos abgerufen werden unter
www.ethrat.ch
> ETH-Rat > Governance ETH Bereich> Wesentliche Rechtsgrundlagen > 2. Audit und Finanzen.
7 Anpassungen der strategischen Ziele
¹ Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen.
² Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem ETH-Rat.
8 Berichterstattung
¹ Gemäss Artikel 34 des ETH-Gesetzes unterbreitet der ETH-Rat dem Bundesrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Er erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.
² Im Weiteren pflegt der ETH-Rat während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, dies namentlich im Rahmen der in der Regel halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.
| 21. März 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
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