BBl 2025 1164
CH - Bundesblatt

Flughafen Zürich Genehmigung einer Anpassung der Lärmgebühren

Flughafen Zürich Genehmigung einer Anpassung der Lärmgebühren
Mit Verfügung vom 31. März 2025 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Anpassung der Lärmgebühren gemäss Antrag der Flughafen Zürich AG genehmigt.
Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LEWI, 3003 Bern, E-Mail: info@bazl.admin.ch.
Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Infrastruktur > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen 2025
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.
Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.
Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.
Die Beschwerdefrist steht still vom 13. bis und mit dem 27. April 2025.
Einer allfälligen Beschwerde gegen die Verfügung ist die aufschiebende Wirkung per 1. Januar 2027 entzogen worden.
4. April 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesrecht
Flughafen Zürich. Genehmigung einer Anpassung der Lärmgebühren
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