Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
vom 4. April 2025
1. Für die in der Tabelle gelisteten Pflanzenschutzmittel ist gemäss Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161 ) ein Bewilligungsgesuch eingereicht worden.
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451 ) können bis zum 18. April 2025 die Parteistellung mit Angabe der Verfahrensnummer sowie des Namens des Produkts in diesen Zulassungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
| 4. April 2025 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss |
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| Name des Produkts | Verfahrensnummer | Wirkstoff | Gesuchsteller | Gesuchtyp | Gesuchdatum | Kulturform | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CheckMate Puffer Fruit Multi | P9401/03.25 | (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-8-Dodecen-1-yl acetat | Stähler Suisse SA | Neues Produkt | 15.01.2022 | Freiland | - |
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