BBl 2025 1153
CH - Bundesblatt

Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden Genehmigung Anpassung Kapitel S 3.1 und S 3.2

Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden Genehmigung Anpassung Kapitel S 3.1 und S 3.2
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 25. März 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. März 2025 werden die Richtplananpassungen des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu den Kapiteln S 3.1 und S 3.2 mit den Aufträgen gemäss Ziffern 2 und 3 genehmigt.
2.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans eine Alternative zum Standort Bächli für einen Durchgangsplatz für Fahrende zu prüfen und aufzuzeigen, wie die Sicherung der bestehenden Standorte konkret erfolgen soll.
3.
Er wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung dafür zu sorgen, dass
a.
die weitere Planung für das Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden im Ortsteil Gmünden in der Gemeinde Teufen möglichst im Sinn einer optimalen Nutzung des Bodens erfolgt und die Kompensation der verbrauchten Fruchtfolgeflächen (FFF) nach den Vorgaben des Sachplans FFF vorgenommen wird;
b.
beim Vorhaben zum Neubau des Bahn- und Bushofs in Heiden die wesentlichen Erhaltungsziele gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz berücksichtigt werden.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Kanton Appenzell Ausserhoden: Abteilung Raumentwicklung, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau, Tel. 071 353 67 71
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
3. April 2025Bundesamt für Raumentwicklung
Bundesrecht
Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Genehmigung
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