über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
vom 21. März 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 2385
Art. 1
¹ Das Abkommen vom 21. Dezember 2023 ³ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
³ SR ...; BBl 2024 2387
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
| Ständerat, 21. März 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 21. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Datum der Veröffentlichung: 1. April 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 10. Juli 2025
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
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