BBl 2025 1625
CH - Bundesblatt

Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung Anpassung 23/1

Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung Anpassung 23/1
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 6. Mai 2025 wird die Richtplananpassung 23/1 des Kantons Zug mit den Vorbehalten gemäss Ziffern 2 und 3 sowie mit den Aufträgen gemäss Ziffer 4 genehmigt.
2.
Die Prüfung der Verschiebung der Siedlungsbegrenzungslinie im Gebiet «Schönwart / Wyden» in Unterägeri wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand eines separaten Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens sein.
3.
Die Streichung des Vorhabens M 4.7.2, Nr. 1 «Güterumladestation Bahnhof Zug» aus dem kantonalen Richtplan wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass das UVEK betreffend die dafür notwendige Anpassung des Verzeichnisses 1 des Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene vom 20. Dezember 2017 in gleicher Weise entscheidet.
4.
Der Kanton Zug wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass
a.
die geplante Überbauung beim heutigen Tenniscenter in Unterägeri nicht zu einer schweren Beeinträchtigung des Objekts Nr. 5224 «Neuägeri / Innere Spinnerei» des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt und dass die für den Ortsbildteil IV festgehaltenen Erhaltungsziele berücksichtigt werden;
b.
folgende Vorhaben zur Seeuferrenaturierung nicht zu einer schweren Beeinträchtigung der betroffenen Schutzobjekte führen:
1.
Nr. 1 bis 8 im BLN-Objekt Nr. 1309 «Zugersee»
2.
Nr. 2, 3 und 4 im ISOS-Objekt Nr. 5229 «Ufersiedlungslandschaft Risch/Buonas»
3.
Nr. 5 und 6 im ISOS-Objekt Nr. 5217 «Cham»
4.
Nr. 9 im ISOS-Objekt Nr. 5216 «Zug»;
c.
bei der Projektplanung zum Freiverlad «Bahnhofareal Rotkreuz» armasuisse Immobilien frühzeitig einbezogen wird.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
-
Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, Tel. 041 594 54 80
-
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
28. Mai 2025 Bundesamt für Raumentwicklung
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Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung Anpassung 23/1
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