Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Emmen, Militärflugplatz Emmen; Rückbau und Renaturierung ASU
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Emmen, Militärflugplatz Emmen; Rückbau und Renaturierung ASU
vom 21. Mai 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 5. September 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau eines Atomschutzunterstands unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 28. Mai 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Emmen, Militärflugplatz Emmen; Rückbau und Renaturierung ASU
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