BBl 2025 1607
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 39 Abs. 3 BGG, Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
An Christian Fischer, wohnhaft in rue Poincaré 12, 68510 Sierentz, Frankreich.
Auf die Beschwerde vom 31. März 2025 hat das Bundesgericht am 13. Mai 2025 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer mittels Publikation des Dispositivs im Bundesblatt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, Einzelrichter, mitgeteilt.
Eine Kopie des Urteils steht Ihnen in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne, zur Verfügung.
26. Mai 2025 2C_200/2025 Im Auftrag der Präsidentin der II. öffentlichen-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei
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