Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandergrund, ehemaliges Munitionslager Mitholz; Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen - Projektanpassungen und Projektoptimierungen
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandergrund, ehemaliges Munitionslager Mitholz; Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen - Projektanpassungen und Projektoptimierungen
vom 19. Mai 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 27. August 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS die Projektanpassungen und Projektoptimierungen zu den Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen beim ehemaligen Munitionslager Mitholz unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 26. Mai 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandergrund, ehemaliges Munitionslager Mitholz; Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen - Projektanpassungen und Projektoptimierungen
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