Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 1601

CH - Bundesblatt

BBl 2025 1601

Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Vernehmlassung betreffend die Rückversicherungsvermittlung (Teilrevision VAG)
Bei der praktischen Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zeigt sich, dass die Verbesserung des Kundenschutzes zu einer unbeabsichtigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Rückversicherungsunternehmen geführt hat. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungsflicht und der Aufsicht durch die FINMA auszunehmen. Gleichzeitig werden mit dieser Vorlage weitere technische Aspekte im VAG und der Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO) angepasst.
Datum der Eröffnung: 21. Mai 2025
Vernehmlassungsfrist: 12. September 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/98/cons_1
26. Mai 2025 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EFD. Vernehmlassung betreffend die Rückversicherungsvermittlung (Teilrevision VAG)
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