BBl 2025 1600
CH - Bundesblatt

Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Änderung des RVOG (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG) wurde die Bearbeitung von Daten juristischer Personen vom Geltungsbereich des DSG ausgenommen. Damit Bundesorgane auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist von Artikel 71 DSG über hinreichende Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Daten juristischer Personen verfügen, wird im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) neu vorgesehen, dass sich die spezialrechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Personendaten weiterhin auch auf Daten juristischer Personen beziehen. Zudem werden mit der Vorlage die grundrechtlich geschützten Ansprüche, die den juristischen Personen gegenüber datenbearbeitenden Bundesorganen zustehen (namentlich das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht) ausdrücklich auf Gesetzesstufe geregelt und konkretisiert. Die Vorlage betrifft nur den Schutz von Daten juristischer Personen bei der Bearbeitung durch Bundesorgane und tangiert nicht die Bearbeitung von Daten juristischer Personen durch private Personen. Für Private entstehen somit keine neuen Pflichten.
Datum der Eröffnung: 21. Mai 2025
Vernehmlassungsfrist: 12. September 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/93/cons_1
26. Mai 2025 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des RVOG (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)
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