BBl 2025 1597
CH - Bundesblatt

Flugfeld Wangen-Lachen Gesuch um Änderung Betriebsreglement und Plangenehmigung für das Projekt Neubau Hangar und Neukonzeption Flugbetriebsflächen

Flugfeld Wangen-Lachen Gesuch um Änderung Betriebsreglement und Plangenehmigung für das Projekt Neubau Hangar und Neukonzeption Flugbetriebsflächen
Gesuchstellerin:
ASFG Ausserschwyzer Fluggemeinschaft Wangen, Postfach 30, 8853 Lachen
Gegenstand:
Änderung des im Jahr 2018 öffentlich aufgelegten Betriebsreglements und Vereinigung dieses hängigen Verfahrens mit dem Bauvorhaben zum Hangar und der Neukonzeption der Flugbetriebsflächen:
-
Änderung Betriebsreglement;
-
Ersatzloser Rückbau von Helikopter-Standplätzen;
-
Rückbau von drei Hangars;
-
Überdachung im Bereich der rückgebauten Hangars;
-
Neubau von drei Hangars;
-
Rückbau der Tankstelle und Verlegung in den überdachten Bereich ausserhalb des Gewässerraums (inkl. Errichtung neuer Tanks);
-
Erstellung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach;
-
Verlegung von Parkplätzen.
Alles im Flugplatzareal, Parzelle-Nr. 293, Gemeinde Wangen (SZ).
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37-37 h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0 ) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1 ).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Schwyz sowie die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 26. Mai bis zum 24. Juni 2025 bei den folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Lachen, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen;
Gemeindeverwaltung Wangen, Seestrasse 2, 8855 Wangen.
Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter
https://ebau-sz.ch publiziert.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021 ) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise:
Zum Betriebsreglement vom 15. Oktober 2024 kann nur noch Einsprache gegen die Änderungen des im Jahr 2018 öffentlich aufgelegten Betriebsreglements erhoben werden. Die bisherigen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11 a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37 f Abs. 1 LFG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
23. Mai 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesrecht
Flugfeld Wangen-Lachen Gesuch um Änderung Betriebsreglement und Plangenehmigung für das Projekt Neubau Hangar und Neukonzeption Flugbetriebsflächen
keyboard_arrow_up
Markierungen
Leseansicht