BBl 2025 1543
CH - Bundesblatt

Richtplan des Kantons Glarus, Genehmigung Richtplananpassung Siedlungsgebiet Glarus Nord und Abbaugebiet Haltengut

Richtplan des Kantons Glarus, Genehmigung Richtplananpassung Siedlungsgebiet Glarus Nord und Abbaugebiet Haltengut
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 5. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 16. April 2025 werden die Richtplananpassungen des Kantons Glarus «Siedlungsgebiet Glarus Nord und Abbaugebiet Haltengut» unter Vorbehalt der Ziffer 2 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 bis 7 genehmigt.
2.
Der Bund nimmt das Siedlungsgebiet beim Flugplatz Mollis im Bereich der bestehenden Bunkeranlagen zur Kenntnis.
3.
Der Kanton Glarus wird darauf hingewiesen, künftige Anpassungen des Siedlungsgebiets grundsätzlich vor der Schaffung der Bauzonen bzw. der Genehmigung der Nutzungsplanung festzulegen.
4.
Er wird aufgefordert, die Festsetzung des Siedlungsgebiets der Gemeinde Glarus Nord zeitnah in der Gesamtrichtplankarte nachzutragen.
5.
Er wird aufgefordert, das Vorranggebiet Landwirtschaft, welches vor der vorliegenden Richtplananpassung dem Siedlungsgebiet zugewiesen war, technisch zu bereinigen, damit es nicht zu einer Überlagerung mit Wald kommt.
6.
Er wird aufgefordert, in der nachgeordneten Planung die Auswirkungen der Siedlungserweiterungen auf die Objekte des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung «Weesen» und «Ziegelbrücke» festzustellen und allfällige notwendige Optimierungen zum Schutz dieser Objekte vorzunehmen.
7.
Er wird aufgefordert, in der nachgeordneten Planung der Erweiterung des Abbaugebiets «Haltengut» zu überprüfen, ob die Massnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des Wildtierkorridors GL-04 «Netstal» aufgrund von dessen aktuellem Perimeter und nach dem Stand der Kenntnisse anzupassen sind.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Departement Bau und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, Tel. 055 646 6430
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
19. Mai 2025 Bundesamt für Raumentwicklung
Bundesrecht
Richtplan des Kantons Glarus, Genehmigung Richtplananpassung Siedlungsgebiet Glarus Nord und Abbaugebiet Haltengut
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