Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
Mit der vorliegenden Änderung soll die Geltungsdauer des FiREGs um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden, damit Bundesrat und Parlament mehr Zeit haben, um eine Nachfolgeregelungen auszuarbeiten und entsprechend in Kraft zu setzen.
Datum der Eröffnung: 14. Mai 2025
Vernehmlassungsfrist: 14. Juli 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/33/cons_1
| 19. Mai 2025 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
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