BBl 2025 1507
CH - Bundesblatt

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
Das Bundesamt für Kommunikation hat am 6. Mai 2025 in Sachen Giacom (Worldwide) Ltd. Milton Gate, Chiswell Street 60, GB - ECIY 4AG London, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt:
1.
Die mit Verfügungen vom 14. Februar 2007, 22. Januar 2008, 2. September 2008, 6. Oktober 2009, 21. Juli 2009, 4. März 2010 und 9. Januar 2013 an die Giacom (Worldwide) Ltd., Milton Gate zur Nutzung zugeteilten Einzelnummern 0800 007879, 0800 223012, 0800 223014, 0800 312614, 0800 331224, 0800 333388, 0800 588000, 0800 588001, 0800 588003, 0800 588007 und 0800 775005 werden mit sofortiger Wirkung widerrufen.
2.
Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Widerrufsverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
3.
Die Colt Telecom Services AG wird angewiesen, die Einzelnummern 0800 007879, 0800 223012, 0800 223014, 0800 312614, 0800 333388, 0800 588000, 0800 588001, 0800 588003 und 0800 588007 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung ausser Betrieb zu nehmen.
4.
Die Swisscom (Schweiz) AG wird angewiesen, die Einzelnummern 0800 331224 und 0800 775005 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung ausser Betrieb zu nehmen.
5.
Die Verwaltungsgebühren für diese Verfügung betragen 420 Franken und werden der Giacom (Worldwide) Ltd., Milton Gate auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.
6.
Es wird festgestellt, dass die Giacom (Worldwide) Ltd., Milton Gate die jährlichen Verwaltungsgebühren 2025 betreffend die Einzelnummern 0800 007879, 0800 223012, 0800 223014, 0800 312614, 0800 331224, 0800 333388, 0800 588000, 0800 588001, 0800 588003, 0800 588007 und 0800 775005 von 174 Franken zuzüglich allfälliger Verzugszinsen schuldig ist.
7.
Diese Verfügung wird im Bundesblatt notifiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.
Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
Bundesamt für Kommunikation
Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus. Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.
Die Verfügung kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei:
Bundesamt für Kommunikation
Nummerierung und Adressierung
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
Telefon +41 (0)58 460 55 11
13. Mai 2025 Bundesamt für Kommunikation
Bundesrecht
Fernmeldegesetz. Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
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