BBl 2025 1439
CH - Bundesblatt

Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse

Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 25. April 2025 Folgendes festgestellt:
1.
Der Antragsteller Riccardo Haltmeier wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
5. Mai 2025 IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Bundesrecht
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
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