Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2025
Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2025
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. Juni 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 1808
Art. 1
¹ Für das Jahr 2025 werden auf dem Voranschlagskredit A231.0458 «Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten» beim Bundesamt für Umwelt Mittel in der Höhe von 5 000 000 Franken bewilligt.
² Der Voranschlagskredit nach Absatz 1 wird auf dem Voranschlagskredit A202.0147 «Departementaler Ressourcenpool» des Generalsekretariats des Departements Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vollständig kompensiert.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2025 (Entwurf)
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