Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern
Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
Mit der Änderung des geltenden Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 wird die Grundlage geschaffen, damit - wie in der EU - in Notsituationen, in denen der Einsatz von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln erforderlich ist, das befristete Inverkehrbringen dieser Tierarzneimittel zeitnah bewilligt werden kann.
Datum der Eröffnung: 28. Mai 2025
Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/11/cons_1
| 2. Juni 2025 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
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