BBl 2025 2334
CH - Bundesblatt

Publikation

Publikation
(gemäss Art. 34 a Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974, VStrR, SR 313.0 )
Mit Verfügung vom 15. Mai 2025 beschlagnahmte die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV im Verwaltungsstrafverfahren Nr. 23-039 gegen Adem VELADZIC, geb. 11. April 1997, derzeit unbekannten Aufenthaltes und Bashkim KURTAJ, geb. 5. Januar 1990, derzeit unbekannten Aufenthaltes, in Anwendung von Artikel 46 und 47 VStrR die folgenden Unterlagen als Beweismittel:
1.
Die gestützt auf die Herausgabebefehle vom 5. Dezember 2024 eingegangenen Unterlagen.
2.
Gestützt auf die Verfügung betreffend Bankauskunft und Edition vom 27. Mai 2024 eingegangene Unterlagen betreffend das Konto lautend auf Kurtaj Bau GmbH in Liquidation.
Gegen die Verfügung kann innert 3 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, bei der Beschwerdekammer des Schweizerischen Bundesstrafgerichts Beschwerde geführt werden (Art. 26 und 28 VStrR). Die Beschwerde ist, mit Angabe der Fallnummer, schriftlich mit Antrag und kurzer Begründung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, einzureichen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 97 Abs. 1 VStrR).
Da der Aufenthaltsort der Empfänger unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird die Verfügung in Anwendung von Artikel 34 a Absatz 1 Buchstabe a VStrR im Bundesblatt veröffentlicht. Die vollständige und begründete Verfügung kann von den beschuldigten Personen oder deren Verteidigung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, eingesehen werden.
31. Juli 2025 Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Abteilung Recht, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung
Bundesrecht
Publikation. Eidgenössische Steuerverwaltung
keyboard_arrow_up
Markierungen
Leseansicht