Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden
Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden
vom 24. Juli 2025
Wegen Baustelle verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), auf der N13 im Abschnitt vom AS Rofla und AS Andeer gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 ¹ und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 ² :
¹ SR 741.01
² SR 741.21
I
Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13, zwischen dem Anschluss Rofla und dem Anschluss Andeer in Fahrtrichtung Nord wie folgt:
Für den Zeitraum 11. August 2025 bis 31. Oktober 2025
-
von km 73.850 bis km 74.500: 80 km/h
Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13, zwischen dem Anschluss Andeer und dem Anschluss Rofla in Fahrtrichtung Süd mit Breite 3.35 m wie folgt:
Für den Zeitraum 11. August 2025 bis 31. Oktober 2025
-
von km 74.750 bis km 73.850: 80 km/h
II
Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 11. August 2025 bis Ende der relevanten Bauarbeiten voraussichtlich 31. Oktober 2025.
III
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
IV
Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.
| 28. Juli 2025 | Bundesamt für Strassen Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA |
Bundesrecht
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