Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 39 Abs. 3 BGG, Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
An Abdelbaset Bedrouni , wohnhaft in Deutschland.
Das Bundesgericht hat über die Beschwerde vom 10. April 2025 am 16. Juni 2025 wie folgt entschieden:
1.
Das Verfahren 1C_203/2025 wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Das vollständige, begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung.
| 25. Juli 2025 (1C_203/2025) | Im Auftrag des Präsidenten der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei |
Bundesrecht
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
keyboard_arrow_up