Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 15. Juli 2025 Folgendes festgestellt:
1.
Der Versicherte Ayman Ismail wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, wird die Invalidenrente aufgehoben.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
| 22. Juli 2025 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
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