BBl 2025 2262
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Bundesstrafgerichts (Strafkammer) Bundesanwaltschaft gegen A., B., C. et Banque D. SA (SK.2023.42)

Mitteilung des Bundesstrafgerichts (Strafkammer) Bundesanwaltschaft gegen A., B., C. et Banque D. SA (SK.2023.42)
Hiermit wird Nadejda Esanova, usbekische Staatsangehörige, geboren am 11. September 1979, letzte bekannte Adresse: Mirabadstrasse, Haus 12, Apt. 157, Yakkasaray, Taschkent, Usbekistan, derzeitige Anschrift unbekannt, mitgeteilt, dass die Strafkammer des Bundesstrafgerichts am 14. Mai 2025 folgende Einladung zur Stellung von Beweisanträgen erlassen hat:
Einladung zur Stellung von Beweisanträgen
[…]
Infolge Vereinigung der Strafverfahren SK.2023.42 und SK.2024.63 aufgrund des Beschlusses des Bundesstrafgerichts vom 12. Mai 2025 wird das rubrizierte Verfahren unter der Verfahrensnummer SK.2023.42 geführt. Sie werden eingeladen, allfällige Beweisanträge zu stellen, unter Angabe derjenigen Tatsachen, auf welche sich die Beweise beziehen sollen.
Allfällige Beweisanträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung dieser Mitteilung beim Bundesstrafgericht einzureichen. Verspätete Beweisanträge können Kosten und Entschädigungsfolgen für die einreichende Partei nach sich ziehen (Art. 331 Abs. 2 und Art. 417 StPO).
Als von der Sperrung der Bankkonti und der möglichen Anordnung von Einziehungsmassnahmen nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens (Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO) betroffene Person wird Ihnen die Parteistellung als Drittbetroffene zuerkannt. Da letzteren nur insoweit Parteistellung zukommt, wie es zur Wahrung von deren Interessen notwendig ist (Art. 105 Abs. 2 StPO), sind allfällige Beweisanträge auf die Frage der möglichen Einziehung ihrer Vermögenswerte zu beschränken.
Weitergehende Informationen zum Verfahrensgegenstand werden Ihnen auf ausdrückliche Anfrage hin erteilt.
[…]
Diese Mitteilung geschieht in Anwendung von Artikel 88 Absatz 1 lit. b StPO i.V.m. Artikel 69 StBOG. Die Zustellung gilt als am Tag der Veröffentlichung erfolgt (Art. 88 Abs. 2 StPO).
21. Juli 2025 Im Namen der Strafkammer des Bundesstrafgerichts Stephan Zenger Vorsitz
Bundesrecht
Mitteilung des Bundesstrafgerichts (Strafkammer)
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