Richtplan des Kantons, Basel-Landschaft, Genehmigung Anpassungen 2021, Paket 2
Richtplan des Kantons, Basel-Landschaft, Genehmigung Anpassungen 2021, Paket 2
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 3. Juli 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 18. Juni 2025 werden die Richtplananpassungen des Kantons Basel-Landschaft unter Vorbehalt von Ziffern 2 und 3 sowie mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 4 und 7 genehmigt.
2.
Die Planungsanweisungen des Objektblatts V 2.2 Kantonsstrassennetz werden wie folgt ergänzt:«[…] c.
Der ZUBA wird nur koordiniert mit einer ÖV-Anbindung (Tram) sowie einer Velo- und Fussverkehrsanbindung realisiert. Bezüglich der Etappierung der Massnahmen und der flankierenden Massnahmen sowie in der Frage der Grenzverschiebung stellt der Schlussbericht der Arbeits- und Koordinationsplattform Bachgraben vom 30. August 2024 sowie der Beschluss des Landrats vom 10. Februar 2022, Nr. 1357 zum ZUBA eine zwingend zu beachtende Grundlage dar.
»
3.
Die Standorte für Kleinwasserkraftwerke an der Birs werden vom Bund mit einem Vorbehalt, aufgrund der Konflikte mit dem Schutz der Lebensräume gefährdeter Fischarten, genehmigt. Wenn der Kanton bei einem konkreten Projekt aufzeigen kann, dass dieses die entsprechenden Rahmenbedingungen einhält, ist das UVEK bereit, eine Lösung zugunsten des Projekts zu finden.
4.
Der Kanton Basel-Landschaft wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans das Objektblatt V 2.1 Übergeordnete Projekte in Zusammenarbeit mit dem Bund (ASTRA) ganzheitlich zu überarbeiten.
5.
Der Kanton Basel-Landschaft wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans die Berücksichtigung der ISOS-Schutzinteressen beim Vorhaben Allschwil, Spange Oberwilerstrasse im Hinblick auf eine Festsetzung darzulegen.
6.
Der Kanton Basel-Landschaft wird beauftragt, bei den Standorten für Wasserkraftwerke an der Ergolz die Interessen des Fischschutzes im Rahmen der nachgeordneten Planung zu berücksichtigen.
7.
Der Kanton wird beauftragt, beim Standort für Wasserkraftwerke Hülften in Pratteln, Füllinsdorf an der Ergolz die überregionalen bzw. nationalen Interessen am Wildtierkorridor Nr. BL-01 «Pratteln» und die Wiederherstellung von dessen Funktionalität im Rahmen der nachgeordneten Planung zu berücksichtigen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Amt für Raumentwicklung des Kantons Basel-Landschaft, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal, Tel. 061 552 59 33
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 16. Juli 2025 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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