Mitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission - Entlassung aus der Beschlagnahme und Eigentümernachforschung U53932
Mitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission - Entlassung aus der Beschlagnahme und Eigentümernachforschung U53932
1.
Das im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens 62-2023-078 wegen mutmasslicher Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz durch Durchführen von Spielbankenspielen, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen, begangen im Lokal an der Brauerstrasse 40, 8004 Zürich am 9. September 2024 bei Unbekannt (Veröffentlichung BBl 2024 2194) beschlagnahmte Mobiltelefon U53932 wird aus der Beschlagnahme entlassen und zurückgegeben.
2.
Der Eigentümer des Mobiltelefons U53932 wird ersucht, sich zwecks Rückgabe derselben beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission Eigerplatz 1, 3003 Bern, zu melden.
3.
Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe des Gegenstands mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf dessen Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.
4.
Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.
| 2. Juli 2025 | Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK |
Bundesrecht
Mitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission - Entlassung aus der Beschlagnahme und Eigentümernachforschung U53932
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