über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
Bundesbeschluss
über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. August 2022 ¹ ,
beschliesst:
¹ BBl 2022 2724
I
Der Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 ² über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3
³ Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfüllt Sicherheitsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Polizei der Kantone und des Bundes; die kantonale Polizeihoheit bleibt dabei gewahrt. Die Anzahl der mit den Sicherheitsaufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG entspricht mindestens dem Bestand des Grenzwachtkorps vom 31. Dezember 2003.
² SR 362
II
¹ Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
³ Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Zollabgabengesetz vom 20. Juni 2025 ³ in Kraft.
| Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol |
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025
³ SR ...; BBl 2025 2034
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
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