BBl 2025 2030
CH - Bundesblatt

(Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)

Schweizerisches Strafgesetzbuch

(Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)

Änderung vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22. Februar 2024 ¹ und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2024 ² ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 751
² BBl 2024 1219

I

Das Strafgesetzbuch ³ wird wie folgt geändert:
Art. 181b
Nachstellung
Wer jemanden auf eine Wei
se beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist,
seine Lebensgestaltungsfreiheit
erheblich zu be
schränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe be
straft.
³ SR 311.0

II

¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025
Bundesrecht
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)
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