Richtplan des Kantons, Basel-Stadt, Genehmigung Anpassung Klima und Umwelt
Richtplan des Kantons, Basel-Stadt, Genehmigung Anpassung Klima und Umwelt
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. September 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. September 2025 werden die Richtplananpassungen des Kantons Basel-Stadt mit den Aufträgen gemäss Ziffer 2 und 3 genehmigt.
2.
Der Kanton Basel-Stadt hat im Hinblick auf eine Festsetzung des Geothermievorhabens «Gebiet Holzmühleweg» in Riehen eine stufengerechte Auseinandersetzung mit dem Grundwasserschutz vorzunehmen und die Interessenabwägung darzulegen. Er muss dabei aufzeigen, welche öffentlichen Interessen mit der Realisierung dieses Geothermievorhabens verbunden sind und wie er die Interessen des Grundwasserschutzes bei der Standortwahl für das Geothermievorhaben stufengerecht berücksichtigt hat bzw. welche Alternativstandorte geprüft wurden.
3.
Der Kanton Basel-Stadt hat im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass beim Geothermievorhaben «Gebiet Holzmühleweg» eine Gefährdung für die Trinkwassernutzung ausgeschlossen werden kann.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Städtebau & Architektur des Kantons Basel-Stadt, Münsterplatz 11, 4001 Basel, Tel. 061 267 92 25
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 25. September 2025 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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