Richtplan des Kantons Aargau, Genehmigung Anpassung V 2.1 Materialabbau
Richtplan des Kantons Aargau, Genehmigung Anpassung V 2.1 Materialabbau
UVEK: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. September 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 11. September 2025 werden die Anpassungen des Richtplans des Kantons Aargau betreffend das Kapitel V 2.1 «Materialabbau» mit den Aufträgen gemäss Ziffer 2 genehmigt.
2.
Der Kanton Aargau hat im Rahmen der nachgeordneten Planung dafür zu sorgen, dass
a.
der Kanton Solothurn aufgrund der grenznahen Lage des Standorts «Birefeld» in der Gemeinde Oftringen und des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens frühzeitig einbezogen wird;
b.
bei den Standorten «Grossgrüt Ost» und «Neumatt West» in der Gemeinde Rheinfelden, «Oberbann Ost» in den Gemeinden Rupperswil und Schafisheim, «Althard» in der Gemeinde Spreitenbach und «Breitli» in der Gemeinde Rüfenach die Fachstelle «Kantonsarchäologie» frühzeitig einbezogen wird;
c.
beim Standort «Oberbann Ost» in den Gemeinden Rupperswil und Schafisheim die frühzeitige Koordination mit den Schweizerischen Bundesbahnen SBB hinsichtlich der Linienführung der Direktverbindung Aarau-Zürich sichergestellt wird;
d.
bei den Standorten «Im Platz-Nidereie» in der Gemeinde Birr und «Breiti» in der Gemeinde Rüfenach die bestehenden Erdgashochdruckleitungen berücksichtigt werden;
e.
beim Standort «Lenzhard Ost» in der Gemeinde Lenzburg die ungeschmälerte Erhaltung bzw. die grösstmögliche Schonung des Objekts AG 56.0.1 «Rupperswil - Niederlenz» des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz sichergestellt wird;
f.
beim Standort «Chrüz» in der Gemeinde Tägerig die Schutzziele des Objekts Nr. 1305 «Reusslandschaft» des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler berücksichtigt und allfällige Konflikte bereinigt werden;
g.
beim Standort «Oberer Stolten» in der Gemeinde Staffelbach die kumulativen Effekte des Standorts und der Kantonsstrasse auf die Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. AG-20 «Staffelbach» genauer abgeklärt werden. Gegebenenfalls sind die nötigen Anpassungen am Vorhaben beziehungsweise Massnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der Funktionalität des Wildtierkorridors vorzunehmen;
h.
beim Standort «Chrumbacher (Ziegelacher)» in der Gemeinde Zeiningen die notwendigen Massnahmen für die Sicherstellung der dauerhaften und ungeschmälerten Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. AG-01 «Möhlin-Wallbach» und des Wildtierübergangs über die Nationalstrasse A3 geprüft und umgesetzt werden;
i
beim Standort «Im Platz-Nidereie» in der Gemeinde Birr die Ausdehnung des zukünftigen Materialabbaustandorts zum Schutz des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. AG-33 «Birretholz» überprüft wird und die notwendigen Massnahmen für die Sicherstellung der dauerhaften und ungeschmälerten Funktionalität dieses Wildtierkorridors umgesetzt werden.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfeldstrasse 22 (Baucherhof, 5001 Aarau , Tel. 062 835 35 35
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 25. September 2025 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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