BBl 2025 2773
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2025

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2025
vom 17. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2025 des Bundesrates vom 26. Februar 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 888
Art. 1 Rüstungsprogramm
Dem Rüstungsprogramm 2025 wird zugestimmt.
Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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Mio. Fr.
a. IT-Infrastruktur bei der Truppe, 1. Tranche (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») 110
b. Querschnittliche Services im Verbund, 1. Tranche (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») 72
c. Test- und Integrationsumgebung für einsatzkritische Informations- und Kommunikationstechnik (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») 30
d. Verschlüsselungslösungen (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») 50
e. Passivradar zur Luftraumüberwachung (Fähigkeitsbereich «Nachrichtenverbund und Sensoren») 80
f. Mini-Drohnen (Ergänzungsbeschaffung) (Fähigkeitsbereich «Nachrichtenverbund und Sensoren») 30
g. Indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden») 850
h. Instandsetzung Panzer 87 Leopard WE (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden») 255
i. Werterhalt Bergepanzer 01 (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden») 35
Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
¹ Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
Art. 4 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 5. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 17. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
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