Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV)
In der EU ist per 20. Januar 2027 die neue EU-Maschinenverordnung anwendbar. Zur Weiterführung des bilateralen Wegs und der Verhinderung von technischen Handelshemmnissen muss die EU-Maschinenverordnung gleichwertig und gleichzeitig übernommen werden. Dies wird mit der Anwendung der bewährten Verweistechnik in der schweizerischen Maschinenverordnung erreicht. Damit werden unter anderem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (inkl. Cybersicherheit und maschinelles Lernen) oder die Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. der Pflicht zum Beizug einer Konformitätsbewertungsstelle bei sechs Maschinenkategorien) der EU übernommen.
Datum der Eröffnung: 19. September 2025
Vernehmlassungsfrist: 19. Dezember 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/44/cons_1
| 23. September 2025 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. WBF. Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV)
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