Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, Schiessplatz Obertoggenburg Nord; Warnsackmasten mit Andreaskreuz
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, Schiessplatz Obertoggenburg Nord; Warnsackmasten mit Andreaskreuz
vom 9. September 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 19. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung von zwei Warnsackmasten mit Andreaskreuz auf dem Schiessplatz Obertoggenburg Nord unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 17. September 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, Schiessplatz Obertoggenburg Nord; Warnsackmasten mit Andreaskreuz
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