BBl 2025 2663
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Es wird Eren SERT, geb. 15. März 1996, von Deutschland, zzt. unbekannten Aufenthalts, Folgendes mitgeteilt:
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat gegen das Urteil der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. April 2023 (SB220318), in welchem Sie Beschuldigter waren, eine Beschwerde in Strafsachen bei der I. strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts eingereicht (6B_994/2023).
Eine Kopie der Beschwerde in Strafsachen steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, case postale, 1000 Lausanne 14, zu Ihrer Verfügung.
Gemäss Artikel 102 Absatz 1 BGG sind Sie befugt, zur oben genannten Beschwerde in Strafsachen Gegenbemerkungen in zwei Exemplaren einzureichen. Wir setzen Ihnen hierfür eine Frist von 20 Tagen, laufend ab Publikation der vorliegenden Mitteilung im Bundesblatt.
16. September 2025 (6B_994/2023) Im Auftrag des Instruktionsrichters I. strafrechtliche Abteilung Die Bundesgerichtskanzlei
Bundesrecht
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