Notifikation
Notifikation
(Art. 36 Bst. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG)
Christian Fischer , Frankreich , ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, Beschwerdeführer, gegen das Eidgenössisches Finanzdepartement EFD , Generalsekretariat, Rechtsdienst, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Vorinstanz, betreffend Staatshaftung; Kostenvorschuss; Zwischenverfügung vom 28. April 2025 (A-5701/2025).
Schreiben vom 22. August 2025 von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts
Sehr geehrter Herr Fischer
Am 4. August 2025 hat Ihnen das Bundesverwaltungsgericht das Schreiben in oben genannter Angelegenheit per Einschreiben mit Rückschein zugestellt. Dieser Brief wurde uns von der Französischen Post mit dem Vermerk «Destinataire inconnu à l’adresse» retourniert. Aus diesem Grund senden wir Ihnen in der Beilage dieses Schreiben nochmals per A-Post zu.
[…]
Schreiben vom 4. August 2025 von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts
Sehr geehrter Herr Fischer
Wir beziehen uns auf das Urteil des Bundesgerichts 2C_200/2025 vom 13. Mai 2025, Erwägung 1.3, Absatz 2, im Verfahren A-6447/2024.
Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Eingabe vom 24. Juli 2025 und fordern Sie hiermit auf, dem Bundesverwaltungsgericht bis zum 25. August 2025 ein Zustelldomizil in der Schweiz mitzuteilen, welches gegenwärtig Gültigkeit hat. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden wir die voraussichtlich zu erlassenden Schreiben und Verfügungen in obgenannter Beschwerdesache im Bundesblatt veröffentlichen (
www.fedlex.admin.ch
).
Gleichzeitig ersuchen wir Sie, uns bis zum 25. August 2025 ein vollständiges Exemplar der Verfügung des EFD vom 16. Juli 2025 (inkl. Seite 2) zuzustellen.
| 3. September 2025 | Bundesverwaltungsgericht: Abteilung I |
Bundesrecht
Notifikation. Bundesverwaltungsgericht: Abteilung I
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