Mitteilung
Mitteilung
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Es wird Esra Gökyildiz, Adresse unbekannt, mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 22. September 2025 auf ihre Beschwerde vom 14. Juli 2025 (eingereicht beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und von diesem mit Schreiben vom 26. August 2025 weitergeleitet) gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich folgendes Urteil gefällt hat:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zur Verfügung.
| 10. Oktober 2025 9C_458/2025 | Im Auftrag der Präsidentin der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei |
Bundesrecht
Mitteilung. Schweizerisches Bundesgericht
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