Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Gabriel-Remus Minea, geb. 29. Juli 1977, zzt. unbekannten Aufenthalts,
wird Folgendes mitgeteilt:
Am 19. August 2025 (Poststempel) hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh., Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 1. Abteilung, vom 6. Mai 2025 (O1S 25 1) eingereicht (6B_671/2025).
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Gabriel-Remus Minea, zzt. unbekannten Aufenthalts.
Eventuelle prozessleitende Anordnungen werden soweit nötig folgen. Berichtigungen der Parteibezeichnungen bleiben vorbehalten.
Besonderer Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift von Artikel 39 Absatz 3 BGG:
Parteien, die im Ausland wohnen, haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen. Mitteilungen an Parteien, die dieser Auflage nicht Folge leisten, können unterbleiben oder in einem amtlichen Blatt eröffnet werden.
Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.
| 9. Oktober 2025 | Die Kanzlei der I. strafrechtlichen Abteilung |
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