BBl 2025 2956
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Jean-Paul Van Loon, geb. 7. Februar 1984, zzt. unbekannten Aufenthalts,
wird Folgendes mitgeteilt:
Am 17. Juli 2025 (Poststempel) hat
Jean-Paul Van Loon,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 28. April 2025 (SB240108-O/U/bs) eingereicht (6B_632/2025).
Weitere Verfahrensbeteiligte:
die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich.
Eventuelle prozessleitende Anordnungen werden soweit nötig folgen. Berichtigungen der Parteibezeichnungen bleiben vorbehalten.
Besonderer Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift von Artikel 39 Absatz 3 BGG:
Parteien, die im Ausland wohnen, haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen. Mitteilungen an Parteien, die dieser Auflage nicht Folge leisten, können unterbleiben oder in einem amtlichen Blatt eröffnet werden.
Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.
9. Oktober 2025 Die Kanzlei der I. strafrechtlichen Abteilung
Bundesrecht
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
keyboard_arrow_up
Markierungen
Leseansicht