Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 24. September 2025 Folgendes festgestellt:
1.
Elke Wilma Feneis und Sebastian Maik Tietz werden aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, werden die Leistungen für den Versicherten Maximilian Tietzian Feneis aufgehoben.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
| 9. Oktober 2025 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
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