Notifikation definitiver Einziehungsbescheid
Notifikation definitiver Einziehungsbescheid
(Aktenzeichen: B-1000, 71-2025.530 / TrC)
Personenwagen Renault Scenic, schwarz, Kennzeichen MI-YD899 (DEU), FIN: VFIRFAO0259697846 (einziehungsbetroffener Gegenstand)
Fahrzeughalter: STEHLY Arturas, 19. März 1965, litauischer Staatsbürger, letzte bekannte Wohnadresse in Deutschland
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zieht im selbstständigen Einziehungsverfahren (Art. 104 ZG i. V. m. Art. 66 VStrR und Art. 69 StGB) in Erwägung, dass:
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der Einziehungsbescheid vom 7. April 2025 am 14. April 2025 rechtswirksam eröffnet worden ist;
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dieser innert der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wurde und deshalb in Rechtskraft erwachsen ist;
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demgemäss der Personenwagen Renault Scenic, schwarz, Kennzeichen MI-YD899 (DEU), FIN: VFIRFAO0259697846, definitiv einzuziehen ist;
und verfügt:
1.
Der Personenwagen Renault Scenic, schwarz, Kennzeichen MI-YD899 (DEU), FIN: VFIRFAO0259697846, wird nach Eintritt der Rechtskraft definitiv eingezogen.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Einziehungsentscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung Einsprache erhoben werden (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Strafverfolgung, Taubenstrasse 16, 3003 Bern, Schweiz (Eingaben per E-Mail oder Eingaben mittels Fax sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung). Die Eingabe muss spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Behörde eingereicht oder zu deren Händen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden. Sie hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen sind anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und - soweit möglich - beigelegt werden (Art. 68 VStrR). Wird innerhalb der Frist nicht Einsprache erhoben, so steht der Einziehungsbescheid einem rechtskräftigen Urteil gleich (Art. 67 VStrR).
| 8. Oktober 2025 | Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG: Strafverfolgung, REA / FBSE |
Bundesrecht
Notifikation definitiver Einziehungsbescheid. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
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