Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 2892

CH - Bundesblatt

BBl 2025 2892

(Gewaltfreie Erziehung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

(Gewaltfreie Erziehung)

Änderung vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2024 ¹ ,
beschliesst:
¹
BBl
2024
2
516

I

Das Zivilgesetzbuch ² wird wie folgt geändert:
Art. 302 Abs. 1 erster Satz (Betrifft nur den französischen Text) und zweiter Satz sowie Abs. 4
¹ … Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung.
⁴ Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
² SR 210

II

¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 7. Oktober 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2026
Bundesrecht
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung)
keyboard_arrow_up
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht