BBl 2025 2885
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten [Bargeld ist Freiheit]»)

Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten [Bargeld ist Freiheit]»)
vom 17. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung ¹ , nach Prüfung der am 15. Februar 2023 ² eingereichten Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2023 602
³ BBl 2024 1679

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
¹bis Die schweizerische Währung ist der Franken.
²bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

II

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139 b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Nationalrat, 17. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 17. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
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